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VG Dresden, 15.02.2019 - 13 K 782/18.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 32 S. 1, AsylG § 30
Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Rücknahme, Einstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.02.2018 - 13 K 782/18
- VG Dresden, 15.02.2019 - 13 K 782/18.A
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Oldenburg, 12.05.2016 - 5 A 4509/15
Asylantrag; Rücknahme; Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus VG Dresden, 15.02.2019 - 13 K 782/18
Eines Einstellungsbescheides bedarf es ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Rücknahmeerklärung nach der Klageerhebung beim Bundesamt eingeht (vgl. VG Oldenburg, U. v. 12.5.2016 - 5 A 4509/15 -, juris). - VG Freiburg, 03.03.2017 - A 7 K 817/17
Feststellung von Abschiebungsverboten nach Rücknahme des Asylantrags
Auszug aus VG Dresden, 15.02.2019 - 13 K 782/18
Denn die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 bis 2a AsylG, wonach die Klägerin weder als Asylberechtigte anerkannt worden, noch ihr die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt oder der subsidiäre Schutz gewährt worden ist, sind unabhängig davon erfüllt, ob das Bundesamt bereits eine ablehnende Entscheidung getroffen hat oder der Asylantrag insofern zurückgenommen worden ist (vgl. VG Freiburg, B. v. 3.3.2017 - A 7 K 817/17 -, juris m. w. N.) Allerdings liegen die Voraussetzungen für eine Abschiebungsandrohung zwischenzeitlich nicht mehr vor, nachdem der Klägerin eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG erteilt worden ist.